Auftrag
Wir haben den gesetzlichen Auftrag, uns für die Sicherheit aller im Strassenverkehr Teilnehmenden (PW-Fahrende, Motorradfahrende, Fahrradfahrende und Fussgänger) einzusetzen.
Dies erreichen wir, indem wir Massnahmen, die der Erhöhung der Verkehrssicherheit und der Linderung der Unfallfolgen dienen, abstimmen, fördern oder initiieren.
Weil das "menschliche Fehlverhalten" mit Abstand die häufigste Unfallursache ist, verschreibt sich der FVS dem lebenslangen Lernen. Das Lernen und damit einhergehend die Beeinflussung des menschlichen Verhaltens erfolgt u.a. durch Öffentlichkeitsarbeit (Kampagnen), Massnahmen im Bereich Schule und Verkehr (Schutzmassnahmen und Verkehrserziehung) sowie freiwillige Weiterbildung.
Ein besonderes Anliegen des FVS ist auch der Schutz der schwächeren und schwächsten Verkehrsteilnehmer wie Fussgänger und Velofahrer. Besonders berücksichtigt werden aber auch Verkehrsteilnehmergruppen mit hohem Unfallrisiko, wie Neulenker und Motorradfahrer.
