Gesuche

Gesuche um Finanzhilfen sind ausschliesslich auf dem dafür vorgesehenen Formular des FVS einzureichen. Diese kann auf der Homepage heruntergeladen werden. Unvollständige oder unklare Gesuche werden zur Ergänzung oder Verdeutlichung an den Gesuchsteller zurückgewiesen. Die Gesuche und allfällige Beilagen sind der Geschäftsstelle in 20 Exemplaren einzureichen.

Gesuche 2013

Eingabefrist  

Beurteilung

15.04.2013

14.06.2013

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FVS-Schwerpunkte

Detaillierte Informationen zu den FVS-Schwerpunkten, gültig ab 14.9.2012, erhalten Sie

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