Unser Engagement

Die Unfallprävention ist ein wichtiges gesellschaftliches Thema und hat zum Ziel, die Zahl von Todesfällen und Verletzungen im Strassenverkehr zu senken.

Der FVS übernimmt dabei mit der Finanzierung von Präventionsprojekten eine zentrale Aufgabe. Wir fördern, unterstützen und initiieren Massnahmen, um die Verkehrssicherheit zu steigern und schwerwiegende Verkehrsunfälle zu reduzieren.

Engagement für die Sicherheit
Wir unterstützen edukative Massnahmen zur Förderung eines sicherheitsbewussten Verhaltens aller am Strassenverkehr teilnehmenden Personen mit dem Ziel, die Anzahl der schweren Verkehrsunfälle zu senken. Nach dem Grundsatz des lebenslangen Lernens richten sich die Massnahmen zielgruppengerecht an Menschen in allen Altersabschnitten. Als einer der Hauptträger der Verkehrssicherheitstätigkeiten in der Schweiz koordinieren wir die von uns unterstützten Massnahmen unter den verschiedenen Anbietern

Finanzielle Ressourcen
Als öffentlich-rechtliche Anstalt mit gesetzlichem Auftrag des Bundesrats generieren wir unsere finanziellen Ressourcen aus Beiträgen der Motorfahrzeughaftpflichtversicherungen.

Zielgerichteter Mitteleinsatz
Um eine möglichst grosse Wirkung zu erzielen, unterstützen wir prioritär Projekte, die besonders geeignet erscheinen, die Anzahl schwerer Strassenverkehrsunfälle zu senken. Die Vergabe der finanziellen Mittel erfolgt deshalb nach Schwerpunkten, welche im Rahmen der Mehrjahresplanung festgelegt werden.

Organisation

Wir stehen unter der Aufsicht des Bundesrates.

Die Verwaltungskommission setzt sich aus 15 durch den Bundesrat ernannten Mitgliedern aus Bund, Kantonen, Verbänden und Organisationen des Strassenverkehrs sowie Versicherern zusammen.

Die Verwaltungskommission tagt viermal jährlich und entscheidet über die Strategie, die Mehrjahresplanung, die von ihr ausgeschriebenen Kampagnen und über die eingereichten Projekte (Gesuche und Abrechnungen).

Die Geschäftsstelle setzt die Beschlüsse der Verwaltungskommission selbständig um. Sie prüft Gesuche und Abrechnungen in formeller und materieller Hinsicht und kontrolliert sowie überwacht die laufenden Projekte.

Auftrag

Wir haben den gesetzlichen Auftrag, uns für die Sicherheit aller im Strassenverkehr Teilnehmenden einzusetzen.

Dies erreichen wir, indem wir Massnahmen, die der Erhöhung der Verkehrssicherheit und der Linderung der Unfallfolgen dienen, abstimmen, fördern oder initiieren.

Weil das menschliche Fehlverhalten mit Abstand die häufigste Unfallursache ist, setzen wir auf das lebenslange Lernen. Das Lernen und damit einhergehend die Beeinflussung des menschlichen Verhaltens erfolgt u.a. durch Massnahmen im Bereich Ausbildung (gesamte obligatorische Schulzeit, darüber hinaus Berufsschulen und Gymnasien) und freiwillige Weiterbildung (Fahrsicherheitskurse) sowie durch Öffentlichkeitsarbeit (Kampagnen).

Ein besonderes Anliegen ist auch der Schutz der schwächeren und schwächsten Verkehrsteilnehmenden wie Zufussgehende und Velofahrende. Besonders berücksichtigt werden aber auch Verkehrsteilnehmergruppen mit hohem Unfallrisiko, wie Neulenkernde, E-Bike und Motorradfahrende.

Mittelverwendungen

Budget

Uns stehen jährlich rund 20 Mio. Franken zur Verfügung. Sie stammen aus einem Beitrag, welcher jeder Motorfahrzeughalter zusammen mit seiner Haftpflichtversicherungsprämie leistet. Die Höhe des Beitrags (nach Gesetz höchstens 1% der Prämie) liegt seit längerem bei 0,75% der Nettoprämie. Dieser Beitrag wird durch die Privatversicherer zusammen mit der Prämie erhoben und dem FVS überwiesen.

Verwendungs­zweck

Der grösste Teil des Budgets wird für die von der Verwaltungskommission festgelegten Schwerpunktthemen verwendet. Die übrigen jährlichen Mittel werden für Gesuche verwendet, die geeignet und notwendig erscheinen, (schwere) Unfälle oder (schwere) Unfallfolgen zu vermeiden. Bei der Vergabe wird die Priorität nach der zu erwartenden Wirkung gesetzt.

Einem Antrag auf finanzielle Unterstützung wird nicht in jedem Fall stattgegeben. Es können jeweils nur Aktionen unterstützt werden, deren Hauptziele die Unfallverhütung und die Linderung der Unfallfolgen im Strassenverkehr sind. Für die Bemessung des FVS-Beitrages ist ein Anteil Verkehrssicherheit von mindestens 50 % gefordert.

Beispiele für nicht finanzierte Vorhaben:

  • Aktivitäten, zu denen der Gesuchsteller gesetzlich verpflichtet ist.
  • Entwicklung von Produkten und Verfahren, für die ein Marktpotential besteht.
Rechtliche Grundlage

Der FVS stützt seine Tätigkeit auf folgende rechtliche Grundlagen:

  • Bundesgesetz über einen Beitrag für die Unfallverhütung im Strassenverkehr (Unfallverhütungsgesetz)
    www.admin.ch
  • Verordnung über einen Beitrag für die Unfallverhütung im Strassenverkehr Detaillierte Bestimmungen über die Finanzierung des Fonds für Verkehrssicherheit
    www.admin.ch
  • Reglement über die Verwendung der Mittel des Fonds für Verkehrssicherheit
    www.admin.ch
  • Reglement über die Organisation des Fonds für Verkehrssicherheit
    www.admin.ch
Leistungs­berichte

Der FVS erstellt jährlich einen Leistungsbericht, der einen Jahresbericht und die Jahresrechnung beinhaltet. Der Bericht unterliegt der Genehmigung durch den Bundesrat. Er wird jeweils Mitte des folgenden Jahres veröffentlicht.

Leistungsbericht FVS 2022 Download

Leistungsbericht FVS 2021 Download

Leistungsbericht FVS 2020 Download

Leistungsbericht FVS 2019 Download

Leistungsbericht FVS 2018 Download

Strategie und Schwerpunkte

Aufgrund der Strategie und der daraus hergeleiteten Mehrjahresplanung ergeben sich die zentralen Schwerpunktthemen:

  • Kinder zu Fuss, mit FäG oder mit dem Velo
  • Velo und E-Bike
  • Verhalten, das zu Vortrittsmissachtung führt
  • Verhalten, das zu Unaufmerksamkeit führt
  • Fahren unter Einfluss von Substanzen und Alkohol
  • Trend

FVS-Strategie 2020–2024 Download

Verwaltungs­kommission

Präsident
Lorenzo Cascioni
Vizedirektor und Abteilungsleiter der Abteilung Strassenverkehr Bundesamt für Strassen

Vizepräsident
Christian Kamenik
Bereichsleiter Analysen Bundesamt für Strassen

Mitglieder
  • Anita Brechtbühl, Leiterin Verkehrssicherheit ACS
  • Livia Bühler, Mitglied der Schweizerischen Vereinigung für Verkehrspsychologie und Leiterin Verkehrspsychologie, Institut für Rechtsmedizin, Universität Bern
  • Aluis Candinas, Chef Verkehrspolizei Kantonspolizei Graubünden
  • Mario Cavegn, Leiter des Bereichs Strassenverkehr BFU
  • Reto Cavegn, Co-Präsident Schweizerischer Seniorenrat
  • Marion Dörfel, Professorin für Verkehrswesen BFH
  • Joël Favre, Défense des intérêts, Fédération suisse des aveugles et malvoyants FSA
  • Thomas Friemel, Professor of Media Use & Effects Universität Zürich
  • Chantal Hoffmann, Responsable section finances et adjointe de Direction SCAN
  • Christophe Nydegger, Chef de la sécurité routière TCS
  • Jordi Riegg, Mobilità pedonale Svizzera
  • Lucia Schläfli, Productmanager Sach Privat, Allianz Suisse Versicherungsgesellschaft AG
  • Carole Straub, Stv. Geschäftsleiterin Pro Velo Schweiz

Stand 01.01.2024

Sitzungsdaten
  • 12.03.2024
  • 12.06.2024
  • 13.09.2024
  • 10.12.2024

Geschäftsstelle

Fonds für Verkehrssicherheit FVS
Monbijoustrasse 43
3011 Bern

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