Fahren unter Einfluss von Substanzen und Alkohol
Details zum Thema
Ziel- und Mobilitätsgruppe: Personenwagenlenkende ab 18 Jahren und Motorradlenkende ab 25 Jahren
Altbekannt aber leider nach wie vor aktuell: unter dem Einfluss von Substanzen oder Alkohol werden jedes Jahr zahlreiche Verkehrsunfälle verursacht. Betroffen sind vorwiegend Personenwagenlenkende ab 18 Jahren und Motorradlenkende ab 25 Jahren. Neben den vielen gesetzlichen Massnahmen wünschen wir uns in diesem Bereich sinnvolle Umsetzungsprojekte, um die Zielgruppe zu erreichen und sie zu einem verantwortungsvollen Umgang mit Substanzen und Alkohol bei der Teilnahme am Verkehr zu motivieren.
Richtlinien
Organisationen und Verbände sowie Forschungseinrichtungen können beim FVS ein Gesuch um finanzielle Unterstützung einreichen. Wir unterstützen Projekte mit maximal 80 % des Budgets. Gesuche können über das Portal des FVS an die Geschäftsstelle übermittelt werden. Diese prüft, ob das Gesuch vollständig ist, stellt gegebenenfalls Rückfragen und bereitet es für die Verwaltungskommission vor. Die Verwaltungskommission entscheidet dreimal pro Jahr, welche Gesuche sie bewilligt.
Möchten Sie ein Gesuch einreichen, haben aber noch keinen Benutzeraccount? Dann melden Sie sich gerne bei der Geschäftsstelle.
Gesuche um Finanzhilfen werden in den Sitzungen vom März, Juni und Dezember behandelt, Schlussabrechnungen zusätzlich im September und damit an allen vier Sitzungen. Die Eingabetermine für Gesuche und Abrechnungen sind.
Gesuche
- 15. Januar (Behandlung in der VK-Sitzung vom März)
- 15. April (Behandlung in der VK-Sitzung vom Juni)
- 15. Oktober (Behandlung in der VK-Sitzung vom Dezember)
Schlussabrechnungen
- 15. Januar (Behandlung in der VK-Sitzung vom März)
- 15. April (Behandlung in der VK-Sitzung vom Juni)
- 15. Juli (Behandlung in der VK-Sitzung vom September)
- 15. Oktober (Behandlung in der VK-Sitzung vom Dezember)
Es gelten die folgenden maximalen Stundenansätze:
- Projektleitung CHF 180.00
- Wissenschaftliche Sachbearbeitung CHF 140.00
- Sekretariatsarbeit CHF 100.00
Zu verrechnen sind jeweils die effektiven Kosten (revisionsfähig), jedoch höchstens zu den vorerwähnten Stundenansätzen (Personalvollkostenrechnung inklusive Arbeitsplatzkosten). Diese Ansätze gelten für interne Administrativ- und Personalkosten der Gesuchstellenden. Kosten für „eingekaufte“ Verkehrssicherheitsarbeiten (Werbeagenturen usw.) werden von der Verwaltungskommission aufgrund der eingereichten Offerten im Einzelfall beurteilt.
Spesen für Reisen, auswärtige Verpflegung und Übernachtung dürfen bis zu den nachfolgenden Maximalbeträgen separat verrechnet werden:
Unterkunft und Verpflegung
- Übernachtung mit Morgenessen CHF 125.00
- Hauptmahlzeit CHF 30.00
Reisespesen
- Bahnbillet 1. Klasse
- Fahrzeug Kilometerentschädigung (Auto/Motorrad) CHF 0.70
- Flugbillet (nur Ausland) kostengünstigste Variante
Für Gesuche im schulischen Bereich, welche den Zyklus I oder den Zyklus II betreffen, sind die entsprechenden Kriterien zu beachten. Zusammen mit dem Gesuchsformular müssen Gesuchstellende den jeweiligen Anhang ausfüllen. Die Verwaltungskommission behält sich vor, ein Gesuch trotz Erfüllung der Kriterien aus anderen Gründen abzulehnen (z.B. bereits bestehende identische Gesuche, kein Schwerpunktthema, finanzielle Ressourcen etc.).
Kriterien Zyklus I Download
Kriterien Zyklus I – Hintergrundinformationen Download
Kriterien Zyklus II Download
Kriterien Zyklus II – Hintergrundinformationen Download
Für Film-Gesuche sind die entsprechenden Kriterien zu beachten. Zusammen mit dem Gesuchsformular müssen Gesuchstellende den jeweiligen Anhang (auf dem Gesuchs-Portal) ausfüllen. Die Verwaltungskommission behält sich vor, ein Gesuch trotz Erfüllung der Kriterien aus anderen Gründen abzulehnen (z.B. bereits bestehende identische Gesuche, kein Schwerpunktthema, finanzielle Ressourcen etc.).
Kriterien Film-Gesuche Download