Neuer Gesuchsprozess

2027

Was ändert sich 2027 am Gesuchsprozess

Das Jahr 2027 bringt einige wichtige Änderungen im Gesuchsprozess mit sich. Ziel ist es, die verfügbaren Mittel noch gezielter dort einzusetzen, wo sie die grösstmögliche Wirkung für die Verkehrssicherheit erzielen. Gleichzeitig werden die Beurteilung und Priorisierung von Gesuchen transparenter und nachvollziehbarer.

Warum wird der Prozess angepasst?

Die diesjährige Entwicklung zeigt, dass sowohl die Anzahl der eingereichten Gesuche als auch die beantragten Fördermittel zunehmen. Es ist deshalb davon auszugehen, dass das verfügbare Budget des FVS im kommenden Jahr nicht ausreichen wird, um alle Gesuche zu unterstützen. Eine Priorisierung der Gesuche wird daher unverzichtbar sein.

Behandlung nach Schwerpunktthemen

Die Gesuche werden künftig nach den vom FVS definierten Schwerpunktthemen behandelt. Dadurch können Projekte innerhalb desselben Themenbereichs einheitlich beurteilt und die verfügbaren Mittel gezielt entlang der strategischen Prioritäten des FVS eingesetzt werden.

2027 werden die Gesuche je Schwerpunkt wie folgt behandelt:

Wie bisher geben Gesuchstellende im Rahmen ihres Gesuchs an, zu welchem Schwerpunktthema sie ihr Projekt zuordnen. Die Geschäftsstelle prüft diese Zuordnung und behält sich vor, Gesuche einem anderen Schwerpunktthema zuzuweisen. Sollte sich dadurch der Behandlungszeitpunkt ändern, werden die Gesuchstellenden entsprechend informiert. Bei Unsicherheiten bei der Zuordnung empfiehlt sich eine vorgängige Rücksprache mit der Geschäftsstelle.

Neue Einreichefristen ab 2027

Da Gesuche künftig in zwei statt wie bisher drei Sitzungen behandelt werden, gelten für 2027 auch neue Eingabefristen:

Gesuche

Schlussabrechnungen
(wie bis anhin Behandlung in vier Sitzungen)

Alle Gesuche werden künftig anhand von fünf klar definierten Kriterien beurteilt:

Erwartete Wirkung

Welchen Beitrag leistet das Projekt zur Verbesserung von Wissen, Einstellungen und Verhalten der Verkehrsteilnehmenden und damit zur Reduktion von Unfällen?

Evidenz

Wie gut ist das Projekt bzw. das zugrunde liegende Problem durch Daten und Erkenntnisse belegt und ist die gewählte Massnahme nachweislich geeignet, dieses Problem wirksam zu adressieren?

Innovation, Weiterentwicklung oder Aktualisierung

Bringt das Projekt neue Ansätze hervor oder entwickelt es bestehende Ansätze nachvollziehbar weiter oder aktualisiert es bestehende Massnahmen auf Basis neuer Erkenntnisse?

Kosten-Nutzen-Verhältnis

Ist die erwartete Wirkung im Verhältnis zum Mitteleinsatz angemessen?

Passung Schwerpunkt

Wie gut entspricht das Projekt den vom FVS definierten Altersgruppen, Mobilitätsgruppen und Tätigkeitsbereichen des Schwerpunkts?

Neu: Inhaltliche Priorisierung der Gesuche

Reichen die verfügbaren Mittel innerhalb eines Schwerpunktthemas nicht aus, werden die im Grundsatz angenommenen Gesuche unter Berücksichtigung der genannten Kriterien durch die Verwaltungskommission priorisiert. Die Priorisierung entscheidet darüber, welche Projekte mit den verfügbaren Mitteln unterstützt werden können. Zurückstellungen von Gesuchen auf eine nächste Sitzung sind nicht mehr vorgesehen. Wird ein Gesuch ausschliesslich aufgrund der begrenzten Verfügbarkeit der Fördermittel abgelehnt, kann es zu einem späteren Zeitpunkt erneut eingereicht werden, sobald das entsprechende Schwerpunktthema wieder behandelt wird.

Trennung von Folgegesuchen und Strategie-/Konzeptvorhaben

Wir präzisieren unsere Förderpraxis für Folgegesuche sowie Strategie- und Konzeptvorhaben. Die neue Regelung gilt erstmals für Gesuche, die im Juni 2027 (Einreichefrist 1.3.27) von der Verwaltungskommission behandelt werden.

Worum geht es?

Bisher wurden teilweise die Weiterführung bestehender Projekte und die Entwicklung neuer Strategien oder Konzepte in einem einzigen Gesuch kombiniert. Dadurch mussten bereits bestehende Projektbestandteile (Folgegesuche) gleichzeitig mit Vorhaben beurteilt werden, die erst noch konzipiert werden mussten (Strategie-/Konzeptvorhaben).

Neu gilt: Folgegesuche und grundlegende Strategie- oder Konzeptvorhaben sind grundsätzlich getrennt einzureichen. Massgebend ist dabei nicht die Bezeichnung eines Vorhabens, sondern dessen Charakter und Ausarbeitungsstand. Bereits konkret geplante Weiterentwicklungen gehören in ein Folgegesuch, während grundlegende Neuausrichtungen separat eingereicht werden müssen. Für ein Strategie- oder Konzeptvorhaben muss zum Zeitpunkt der Gesuchseinreichung ein Grobkonzept vorliegen. Die Ausarbeitung des Detailkonzepts bzw. der Strategie erfolgt im Rahmen des bewilligten Vorhabens und bildet Gegenstand des Gesuchs.

Ein eigenständiges Gesuch für Strategie- oder Konzeptvorhaben ist insbesondere erforderlich, wenn beispielsweise

  • das Projekt grundlegend neu ausgerichtet wird und zunächst ein Detailkonzept oder eine Strategie ausgearbeitet werden muss; oder
  • eine neue Gesamtstrategie entwickelt werden soll mit einer neuen Zielgruppe sowie einem neuen Kreativ- und Kanalansatz.

Weiterhin als Bestandteil eines Folgegesuchs eingereicht werden können konkrete und vollständig ausgearbeiteten Anpassungen, Optimierungen oder Weiterentwicklungen, die keine vorgängige Strategie- oder Konzeptentwicklung erfordern.

Fragen?

Bei Fragen zum neuen Gesuchsprozess oder zur Einreichung Ihres Gesuches wenden Sie sich gerne an gesuche@fvs.ch.

Was ist die Summe aus 6 und 3?